30.Juni.2023 Spende für den Kindergarten "Sonnenschein " Obergünzburg
Ganz nach dem Motto “Jeden Tag ne Gute Tat” spenden wir dem Kindergarten Sonnenschein 8 Kubik Humus. Uns war es eine Ehre in die strahlenden Gesichter der Kinder und Erzieher zu sehen. Durch diese Humusspende können Kinder spielerisch den Kreislauf der Natur kennenlernen und verstehen, wie wichtig es ist, unsere Umwelt zu schützen. Sie können beim Pflanzen und Gärtnern aktiv mitwirken und beobachten, wie ihre eigenen Gemüse- und Blumenbeete prächtig gedeihen. Das Thema Nachhaltigkeit wird so greifbar und erhält eine praktische Bedeutung im Kindergartenalltag. Die Humusspende ist also nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch pädagogisch wertvoll und eine wunderbare Möglichkeit, den Kindern frühzeitig einen bewussten Umgang mit unserer Umwelt nahezubringen.
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31.03.2023Artikel im WD Magazin "Frühe Planung ist Gold wert"
02.02.2023 Vorstellung DEINHAUSANSCHLUSS
12.09.2022 Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz »GEIG«
Wichtige Informationen für Architekten, Bauträger und Elektrofachplaner Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) schreibt die Vorbereitung von Ladeinfrastruktur im mehrgeschossigen Wohnungsbau gesetzlich vor Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – 05. März 2021 Bereit für die Elektromobilität! Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz »GEIG« Bei Wohngebäuden, die über mehr als fünf Stellplätze verfügen, muss jeder Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet werden. Bei Nichtwohngebäuden, die über mehr als sechs Stellplätze verfügen, muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet und zusätzlich mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Die Leitungsinfrastruktur steht für die Gesamtheit aller Leitungsführungen zur Aufnahme von elektro- und datentechnischen Leitungen, d.h. es müssen Leitungswege in Form von Leerrohren, Kabelschutzrohren, Kabelbahnen etc. geschaffen werden. Quelle: Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, Abschnitt 3, § 2, § 4, § 6 und § 7 – GEIG mit Gültigkeit seit 25.03.2021).
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01.03.2022 WD MAGAZIN Sonderausgabe Bauen & Wohnen